Beleuchtungs Vorschriften laut StVo

Alles, was sonst noch dazu gehört

Beleuchtungs Vorschriften laut StVo

Beitragvon TannenbaumAndy » Fr 15. Mär 2013, 23:10

hier mal die gesetzlichen bestimmungen für beleuchtung an fast allen fahrzeugen

für die unter uns ,die lampen meterweise verbauen und sackweise kaufen :lol: :lol: :lol:

http://www.hella.com/hella-com/assets/m ... riften.pdf
bis bald Andy


94 er E 150,5,8 Liter
WoMo-Zul.grüne Plakette
Benutzeravatar
TannenbaumAndy
Econoline Fahrer
 
Beiträge: 2336
Registriert: Do 7. Feb 2008, 12:59
Wohnort: Wandlitz bei Berlin

Re: Beleuchtungs Vorschriften laut StVo

Beitragvon Cobra-Kai » Sa 16. Mär 2013, 09:44

Interessante Seite, dennoch bin ich nicht schlauer was der DEKRA-Prüfer mit "Die Leuchten auf den Trittbrettern sind so eigendlich auch nicht erlaubt" meinte.
Er hat drüber hinweg gesehen, aber sich auch nicht weiter dazu geäußert.

Ich kann mir vorstellen, dass der Winkel nicht passt da die max.Anzahl nicht vorgeschriebgen ist.
Oder dass die Seitenmarkierungsleuchten auch gleichzeitig als Parkleuchten fungieren - das wäre ein wenig "Regelwidrig" bezüglich der Anzahl.

Ich werd wohl vorsichtshalber die Trittbrettleuchten per Relais auf Zündungsplus legen - so dass sie nur leuchten wenn Licht und Zündung an sind.
E150, '89er, 5.0L EFI,185+x PS, Aero-Hightop

Es ist OK eine Benzinschleuder zu fahren, wenn man damit Puppen aufreißt (Al Bundy)

Leistung bedeutet wie schnell man gegen die Wand fährt, Drehmoment bedeutet wie weit man die Wand mit sich reißt
Benutzeravatar
Cobra-Kai
Econoline Fahrer
 
Beiträge: 721
Registriert: So 1. Mär 2009, 21:57
Wohnort: Peine


Zurück zu Bastel-, Schrauber- und Pflegetipps

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron