Auf LKW zulassen....

Euro 2 oder Euro 1 oder schlechter oder? Was denn nun?

Auf LKW zulassen....

Beitragvon VIP-LOUNGE » Do 27. Feb 2014, 13:43

Hallo!

In den Papieren steht bei unserem ja SO.KFZ Wohnmobil. Da wir aber drei große Hunde haben, die Sitzbank eh im Ar... ist u der der dicke Gastank eh verhindert, das man das Bett ausfahren kann, will ich auf LKW umbauen. Der vom TÜV sagte mir gestern, das 2/3 Ladefläche sein muss...krieg ich hin. Einen Sitz will ich hinten allerdings für meine Tochter lassen. Hat schon einer Erfahrungen gemacht, was das FA dann dazu sagt? Muss ich Fenster dicht machen?? Hunde brauchen Licht....:)

LG Bettina
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Manchmal wissen wir erst am Ende eines Weges, warum wir ihn gehen mussten.
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Re: Auf LKW zulassen....

Beitragvon Cobra-Kai » Do 27. Feb 2014, 20:58

Mein Vater hatte mal einen Isuzu Trooper (Geländewagen) bei dem waren die hinteren Fenster mit Folie verdunkelt und solange die Rückbank umgeklappt war, hat niemand was gesagt.
Aber mit dem SUV-Boom sind die beim Finanzamt empfindlicher geworden was LKW-Zulassungen betrifft.

Soweit ich weiß muss die Ladefläche auch vom Fahrerraum abgetrennt sein - sprich man muss eine Wand hinter den Fahrersitzen hochziehen.
Und im "Laderaum" darf auch nichts mehr eingebaut sein, was auf Wohnmobil und/oder Personenbeförderung hinweist.
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Re: Auf LKW zulassen....

Beitragvon schluchtenflitzer » Fr 28. Feb 2014, 08:05

Soweit ich informiert bin MUSS seit ein paar Monaten das Finanzamt den TÜV Eintrag anerkennen. Eine Vorführung beim Finanzamt ist also nicht mehr nötig und man ist nicht mehr auf die Laune eines ahnungslosen Beamten angewiesen.. :evil:
Allerdings solltest Du bedenken das die LKW Versicherung wesentlich teurer ist als die für´s WOMO.
Ob sich das rechnet???? Gerade Teilkasko schlägt da ordentlich zu.
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Re: Auf LKW zulassen....

Beitragvon Cobra-Kai » Fr 28. Feb 2014, 11:58

schluchtenflitzer hat geschrieben:Allerdings solltest Du bedenken das die LKW Versicherung wesentlich teurer ist als die für´s WOMO.
Ob sich das rechnet???? Gerade Teilkasko schlägt da ordentlich zu.


Kommt auf die Prozente an.

Ein Wohnmobil wird mit dem gleichen Schadensrabatt belegt wie PKW, während LKW immer bei 100% bleibt.

Den Spaß hab ich ja mit meiner Bürozulassung.
Ich kann nicht einfach zu einer billigeren Versicherung wechseln, da viele Versicherugnsgesellschaften das "fahrende Büro" gar nicht gelistet haben.
Somit hab ich eine WoMo-Versicherung, alle anderen gehen auf LKW.
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Re: Auf LKW zulassen....

Beitragvon norbert » Fr 28. Feb 2014, 18:44

so mal meinen Senf dazu geben, mein 2. ECO war mal Wohnmobil wurde aber mit Änderung der Voraussetzungen zum LKW geschl. Kasten um geschrieben. Als ich den jetzt Zulassen wollte als LKW durfte ich beim FA antanzen zum Vorführen, bemägelt wurden die hinteren Fenster sollt ich "Zuschweißen" ich gemault mit Begründung keine Chance mehr auf H Kennzeichen dem wurde statt gegeben mußte aber Zulassung auf 2 Sitze ändern und sollt ne Trennung zum Sitzbereich vorn einbauen da würden ca 30 cm Höhe reichen so mein FA.
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Re: Auf LKW zulassen....

Beitragvon ClubWagon » Di 4. Mär 2014, 17:20

Also meiens Wissens reicht es für die LKW Zulassung aus, dass 51% des Innenraums Ladefläche sind. Dazu gibt es eine genaue Bestimmung wie gemessen werden muss. Irgendwas mit "vom Gaspedal, bis Rückseite des Sitzes". Da unsere Karren aber lang genug sind, kann man sogar noch die erste Bank einbauen und das reicht noch für die Ladefläche. Bei meinem musste ich weder die Fenster, noch die Gurtbefestigungen zuschweißen und ich brauchte auch keine ganze Trennwand. Der TÜV wollte lediglich ein kleines Brett im Fußraum,das verhindern soll, dass Transportgut unter die Pedale rutscht. Das leuchtet mir auch ein. Aber frag 10 TÜVer und du bekommst 11 verschiedene Antworten.
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Re: Auf LKW zulassen....

Beitragvon norbert » Di 4. Mär 2014, 20:49

was der Tüv sagt ist nicht relevant die Enscheidung über die Besteuerung trifft einzig das Finanzamt!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich beitze noch einen Pickup mit Hersteller LKW Zulassung und werde vom FA als PKW besteuert weil bei mir die 51% Regel nicht zutrifft sondern 50/50% Fazit 300€ im Jahr mehr
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Re: Auf LKW zulassen....

Beitragvon schluchtenflitzer » Di 4. Mär 2014, 20:57

norbert hat geschrieben:was der Tüv sagt ist nicht relevant die Enscheidung über die Besteuerung trifft einzig das Finanzamt!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich beitze noch einen Pickup mit Hersteller LKW Zulassung und werde vom FA als PKW besteuert weil bei mir die 51% Regel nicht zutrifft sondern 50/50% Fazit 300€ im Jahr mehr


stimmt so nicht, lese Dich hier mal durch und Du wirst sehen das man die Entscheidung eines Finanzbeamten nicht hinnehmen muss :!:
http://forum.buschtaxi.org/hilfe-trotz- ... o&start=45
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Re: Auf LKW zulassen....

Beitragvon norbert » Mi 5. Mär 2014, 19:29

na dann versuche Dein Glück aber sein nicht zu Entäuscht wenn es nicht klappt, nach lesen von dem Beitrag auf den Du Dich beziehst und den Gesetzestext im Steuergesetz ist es Hoheitlich
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Re: Auf LKW zulassen....

Beitragvon schluchtenflitzer » Do 6. Mär 2014, 09:26

Allso hier noch mal mein Wissensstand.....nachdem ich aber ein "echtes" WOMO habe und es aus anderen Gründen auch nicht als LKW zulassen will habe ich mich nicht näher damit beschäftigt.
Es kann ja jeder draus machen was er will ;-) ich persönlich würde mich bei meinem FA darauf berufen.

Aus einem anderem Forum zitiert:

Ende des letzten Jahres hat es eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes gegeben.
Seit dem 5.Dezember 2012 (in Kraft seit dem 12.12.12) hat das FA die eingetragene Fahrzeugart zu übernehmen und danach einzustufen.
§ 2 Begriffsbestimmungen, Mitwirkung der Verkehrsbehörden
1. Unter den Begriff Fahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes fallen Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.
2. Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt,
1. richten sich die in diesem Gesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts nach den jeweils geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften;
2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.
Demnach darf das FA einen LKW nicht mehr als PKW versteuern, nur weil er von innen und/oder außen so aussieht (Fenster, fehlende Trennwand etc.).
Fahrzeuge, die vom FA bisher als "unechtes Wohnmobil" eingestuft wurden, beispielsweise weil die Stehhöhe von 1,70m an der Kochstelle gefehlt hat, werden seit dem 12.12.12 rückwirkend als Wohnmobile versteuert.
Der Begriff "unechtes Wohnmobil" ist ersatzlos entfallen, zumal es den ja ohnehin nur im Kfz-Steuerrecht gab, niemals aber in der Fahrzeugverordnung, obwohl manche aaS das gemeint hatten.


sicher mag nicht jeder Finanzbeamte dieses "neue" Gesetz kennen......also am besten mal mit nachdruck darauf hinweisen



ha habs gefunden:
http://www.buzer.de/gesetz/315/al35733-0.htm

wichtig ist diese Änderung:
2. sind für die Beurteilung der Schadstoff-, Kohlendioxid- und Geräuschemissionen, anderer Bemessungsgrundlagen technischer Art sowie der Fahrzeugklassen und Aufbauarten die Feststellungen der Zulassungsbehörden verbindlich.
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