MAC hat geschrieben:Mein Econoline wurde 1992 in Deutschland als Neufahrzeug ausgeliefert. Er war nie in USA zugelassen!
Bereits zu diesem Zeitpunkt war es ein Sonder KFZ Bürofahrzeug, vermerkt im Brief unter Ziffer 1, Fahrzeug- und Aufbauart. Er war in vier verschiedenen Städten zugelassen und wurde immer als Bürofahrzeug versteuert. Dieses Fahrzeug war nie ein PKW und es wurde nie eine Änderung zum Bürofahrzeug eingetragen. Deshalb kann das nicht geändert werden. Das ist so wie Bestandschutz. Da könnte man jedem Oldtimer die Zulassung entziehen, weil er keine Gurte oder keinen Äirbag hat.
Tja das mit dem Bestandsschutz sieht Deutschland nicht so eng, wenn ich nur daran denke, dass die Vans, Wohnmobile und Geländewagen bis zu 2 Jahren Steuern nachzahlen durften, selbst wenn sich das Fahrzeug gar nicht mehr im eigenen Besitz befand.
Nach heutigen Gesichtspunkten gibt es bestimmte Richtlinen für ein Bürofahrzeug. Früher war das nicht so.
Es kann sogar passieren, wenn ich meinen Van, der Bürofahrzeugzulassung hat, in einen anderen Landkreis verkaufe, dass der Käufer den Wagen nicht mehr als Bürofahrzeug versteuern kann, weil sein Finanzbeamte das nicht will.