von Jörg » Do 19. Feb 2009, 10:16
Kommt auf dein Finazamt an: Ein Wohnmobil über 2,8t muß eine fest eingebaute Kochgelegenheit, sowie Spüle mit Frisch- und Abwasser haben. Das ist der Part, der für den TÜV notwendig ist, das Finanzamt fordert dann bei beidem eine Stehhöhe von 1,70m. Das ist beim Van (wie ich auch feststellen musste) eher selten der Fall. Wenn sich das Finanzamt also den Wagen vorführen lässt und die 1,7m nicht da sind, dann wird das als PKW mit entsprechender Schlüsselnummer versteuert. Die ist meistens 00, daher Höchstsatz, ansonsten würd der als Wohnmobil versteuert werden. Liste/Berechnung siehe den Link von Peddix.
Wenn das Finanzamt sich den nicht vorführen lässt, hast erst mal Glück gehabt, dann wird der wohl als Wohnmobil versteuert, was aber nicht heißt, dass das FA später auf die Idee kommt nachzukontrollieren und dann die Kohle rückwirkend nachfordert.
Ex-Eco: E 150 / Bj.12/92 / 110kW / 5,0 L / 2,4t LG / 3,1t GG / Hightop / Mark III / dunkelblau
aktueller Eco:
E 150 / Bj. ??/92 / 147kW / 5,8 L / 2,6t LG / 3,039t GG /Hightop / 707 / Farbe: Ford State Blue Pearl