Viel Neues beim TÜV
Voraussichtich ab April 2012 ändert sich bei der TÜV-Hauptuntersuchung einiges.
Jede Hauptuntersuchung beginnt dann ganz gemütlich mit einer Probefahrt. Die Probefahrt wird aber erst für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Also, keine Panik: Erste Probfahrt ab 2015, da neue Autos das erste Mal erst nach drei Jahren zur HU müssen.
Neu ist auch, dass die Plakette nicht mehr rückdatiert wird. Dennoch sollte man sich nicht all zu viel Zeit lassen. Denn es droht Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten fällig ist. Auch die elektronischen Sicherheitsassistenten werden künftig stärker überprüft. So soll sichergestellt werden, dass sie auch wirklich funktionieren.
Zu guter letzt eine Neuerung, die Sie hoffentlich nicht mitbekommen werden: Stellt der Prüfer Mängel an Ihrem Kfz fest, werden diese im Bericht detaillierter als bisher dargestellt.