uscarfan_21 hat geschrieben:Hallo,
ja das war ein sehr genauer Prüfer(
Das Problem ist das die roten Blinker nicht eingetragen sind das hat auch der 1. Besitzer nicht gemacht.
Das Auto hab ich vor 2 Jahren in Ravensburg mit TÜV gekauft (geprüft hat das GTÜ) und da war alles so wie es jetzt ist bis auf die Klarglasscheinwerfer.
Als ich den Prüfer gefragt hab wegen Eintragung der Blinker sagte er nur in Deutschland müssen gelbe Blinker vorhanden sein sofern die roten nicht eingetragen sind. Da muss ich mich mal schlau machen ob das geht mit dem Umklemmen.
Ja mit dem Auspuff das stimmt, aber er sagte das es nicht zulässig ist wenn die Abgase auf den Gehweg blasen. Den Auspuff habe ich im Dezember rangemacht weil der alte (der nach hinten raus ging) durchgerostet war. Aber das ist das kleinste Problem, ich werde ihn zur linken Seite umbauen, da gibt es dann keine Probleme.
Ja die Seitenmarkierungsleuchten, die waren auch schon drann als ich ihn gekauft hab. Wo bekomme ich ein E Prüfzeichen für diese Dinger her? Er sagte ich soll sie ganz abklemmen.
Das weis ich allerdings auch nicht, Xenon hab ich keine. Er hat folgendes aufgeschrieben: Abblendlicht: Leuchtweitenregulierung fehlt/ohne funktion; Ausnahmegenehmigung erforderlich. So steht es im TÜV Bericht.
Ich stell ein Bild rein von den Scheinwerfern.
Er meinte halt, HB5 bekommen in Deutschland keine Ausnahmegenehmigung, und somit muss ich nach anderen schauen die HB3 oder HB4 haben.
@ dölli68
Ja die hab ich gesehen danke.
@ TannenbaumAndy
Ich sehe gerade das du auch solche Stangen Vorne drann hast. Der Prüfer meinte die müssen weg, es besteht sonst eine gefahrdung von Fußgängern.
Hast du sie eingetragen??
Jep werde sofort Bilder reinstellen.
Danke schon mal für eure Antworten.
Grüßle uscarfan
Zurück zu Motor, Technik & Elektronik
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast