Generelle Tipps rund um die Zulassung als Wohnmobil

Mein Econoline ist ein Wohnmobil oder er soll eins werden - Alles rund um dieses Thema hier rein

Generelle Tipps rund um die Zulassung als Wohnmobil

Beitragvon Ben » Mi 11. Jul 2007, 15:30

Grundsätzliches
Ein Kraftfahrzeug ist ein Wohnmobil, wenn es eindeutig zu Wohnzwecken geeignet ist. Zulassungsrechtlich wird dazu in jedem Fall folgende Mindestausstattung benötigt, die fest eingebaut sein muss:

* Sitzgelegenheit mit Tisch
Der Tisch darf abnehm-, abklapp- oder wegdrehbar sein.
* Schlafplatz
Er darf auch eine umgeklappte Sitzgelegenheit sein, sofern sich hierdurch eine mindestens 1,8 x 0,7 Meter große, ausreichend ebene Liegefläche ergibt.
* Kücheneinrichtung mit Spüle und Abwasserführung sowie Kocher
Sie muss zur Verrichtung von Küchenarbeit und zum Verstauen von Küchenutensilien geeignet sein. Ist der Kocher nicht fest eingebaut, muss im Wohnbereich ein sicherheits- und bedientechnisch geeigneter Raum zur Nutzung des Kochers, der für die Verwendung in Innenräumen zugelassen sein muss, vorhanden sein.
* Schrank bzw. Stauraum
Er muss für das Verstauen von Kleidung und Proviant während der Fahrt und zum Wohnen geeignet sein. Es müssen über bei Pkw und Leicht-Lkw übliche Ablagen, Handschuhfach und Kofferraum hinausgehende Staumöglichkeiten vorhanden sein.

Die Einrichtungen müssen einen wohnlichen Eindruck erwecken, fest eingebaut und so beschaffen sein, dass auch bei Unfällen die Gefahr oder das Ausmaß von Verletzungen möglichst gering gehalten werden.

Sitze im Wohnteil
Befinden sich im Wohnteil Sitze, die während der Fahrt besetzt werden sollen, gilt:

* Es müssen ausreichend Fenster und Fluchtmöglichkeiten vorhanden sein.
* Vom Wohnteil aus muss eine direkte akustische Verständigung mit dem Fahrer möglich sein.
* Die Anforderungen an die Sitze, Sicherheitsgurte und ihre Verankerungen sind abhängig vom Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.

Steuer und Versicherung
Für Wohnmobile, die folgende zusätzliche finanzrechtliche Anforderungen erfüllen, gibt es besondere Steuersätze, deren Betrag von der Schadstoffklasse und dem zulässigen Gesamtgewicht abhängig ist:

1. Die Bodenfläche des Wohnteils muss den überwiegenden Teil der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs einnehmen.
2. Im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle muss die Stehhöhe mindestens 170 cm betragen.
3. Der Kocher muss fest eingebaut sein.

Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.

Nähere Informationen zu Steuersätzen erhalten Sie über die Homepage des Bundesfinanzministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de/ oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Versicherungstechnisch gibt es zwischen Pkw und Wohnmobilen, bedingt durch unterschiedliche Tarife und Schadensfreiheitsrabatt-Regelungen, erhebliche Unterschiede. Genaue Auskünfte hierüber bekommen Sie von Ihrer Versicherung.

Auflastung und Anhängelasterhöhung
Für eine Auflastung bzw. Anhängelasterhöhung ist grundsätzlich eine Freigabe des Fahrzeugherstellers oder eines anerkannten Technischen Dienstes erforderlich.
Die Summe der Achslasten ist kein ausreichendes Kriterium für eine mögliche Auflastung eines Fahrzeugs.

Betriebserlaubnis
Der Umbau zum Wohnmobil macht eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen und die anschließende Korrektur des Fahrzeugscheins durch das Straßenverkehrsamt erforderlich. Bei Fahrzeugen ohne ausreichende Mindestausstattung für Wohnmobile oder mit herausnehmbarer Wohneinrichtung bleibt die ursprüngliche Fahrzeugart (z. B. Pkw, Lkw) erhalten.

Tipp
Wir empfehlen Ihnen, sich schon bei der Planung Ihres Wohnmobilumbaus mit einem TÜV-Sachverständigen in Verbindung zu setzen, um sicherheitstechnisch relevante Änderungen vorab abzusprechen. Die Adresse und Telefonnummer einer TÜV-STATION in Ihrer Nähe finden Sie unter http://www.tuev-nord.de/tnm2006/OTS/ots_start.aspx oder telefonisch unter 0800 8070600.


(Quelle: http://www.tuev-nord.de)
Ben
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hab keine stehhöhe von 1,70m

Beitragvon Huepfer0205 » Do 19. Jul 2007, 19:26

hi ich hab keine stehhöhe von 1,70m aber eine wohnmobilzulassung.
das ist doch nur geldmacherei.
meine versicherung läuft als wohnmobil und die besteuerung als pkw!!!
grüßle huepfer
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Widerspruch einlegen

Beitragvon Ben » Sa 21. Jul 2007, 09:11

Wie recht Du hast! Reine Abzocke. Musstest Du nachzahlen? Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Es müssen nur genügend Leute tun. Und wenn jemand den Prozess gewinnt würde, hätten nur diejenigen Anspruch auf Rückerstattung, die Widerspruch eingelegt haben.

Ben
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Beitragvon Huepfer0205 » Sa 21. Jul 2007, 19:03

mein problem war das ich kein kat eingetragen hatte das brauchte man ja auch nicht bei der altenwohnmobilbesteuerung.
naja die rechnung als pkw war dann gleich mal 1200€ im jahr. :evil:
hab mir dann den kat eintragen lassen und nun hat er immerhin schon mal euro1 und halt nur noch das halbe jahr angemeldet.
also wiederspruch brauch ich da nicht einlegen die gesetzeslage ist nun mal so das man an der kochstelle eine stehhöhe von 1,70m haben muss und die hab ich nicht somit wird er einfach als pkw besteuert.
dsa wird aber noch schlimmer mit den steuern die konferenzfahrzeuge werden dann auch automatisch als pkw eingestuft.
ich hab schon mit dem gedanken gespielt mir ein hochdach drauf zu machen.
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Hochdach

Beitragvon Ben » So 22. Jul 2007, 09:27

Huepfer0205 hat geschrieben:also wiederspruch brauch ich da nicht einlegen die gesetzeslage ist nun mal so das man an der kochstelle eine stehhöhe von 1,70m haben muss und die hab ich nicht somit wird er einfach als pkw besteuert.


Da hast Du wohl recht, ich hatte den Einspruch eher für die mit Hochdach gedacht. Ich habe eine Stehhöhe von 1,68m, das ist doch echt albern. :x

Hast Du Dich schonmal informiert, was der Umbau zum Hochdach kostet?

Ben
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Beitragvon Huepfer0205 » Mo 23. Jul 2007, 20:44

ich hab da leider noch nichts gefunden zu dem thema mit dem hochdach.
brauch dann ja eh nur ein gebrauchtes oder so damit ich es selber drauf machen kann.
wenn ich es von einer firma machen lassen würde dann kann ich mir gleich einen neuen van kaufen.
Huepfer0205
 

Hochdach

Beitragvon Ben » Mi 25. Jul 2007, 08:25

Ich habe zum Thema Hochdach auch mal ein bisschen gegoogelt... das ist wirklich nicht einfach. Dann würde ich mal die Econoline Anbieter bei mobile.de durchgehen, vielleicht hat da einer eins. In anderen US-Car Foren kann man ja auch ein Gesuch platzieren.

Viel Glück!
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Beitragvon Jörg » Do 26. Jul 2007, 15:58

@huepfer0205: Hast mal mascherman gefragt? Der schlachtet 2 Vans. einmal Low-Top und einmal Hihgtop. http://www.econoline-forum.de/viewtopic.php?t=28 Kannst das Hightop dann ja auch gleich bischen höher machen, damit du auch garantiert die 1,70m Innenhöhe überschreitest. :wink:
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Beitragvon Maschermann » Do 26. Jul 2007, 18:40

Ich habe gehört, es soll eine EU-Richtlinie geben in der die steht:

Die Stehhöhe ergibt sich aus Gesamthöhe (laut Zulassung) minus 50 cm.

D.h. mein Dicker hatte eine Gesamthöhe von 223 cm minus 50 cm = 173cm Stehhöhe.
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Stehhöhe

Beitragvon Ben » Do 26. Jul 2007, 23:43

Na das wäre ja ein echtes Ding. Wo hast Du das gehört? :?:

Ich habe 2,40m zu bieten.

Hochgradig interessiert :lol: ,

Ben
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Beitragvon Jörg » Fr 27. Jul 2007, 14:52

Es scheint, als würden einige Finanzämter (meines bestimmt nicht bei meinem Glück) so verfahren um sich die Arbeit zu erleichtern, aber einen richtigen Gesetzestext dazu kenne ich auch nicht. Bleibt dann nämlich auch noch die Frage, ob die dann später nicht doch mal nachmessen, wenn sie Langeweile haben und dann wieder mal eine Nachforderung starten. :evil:
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Beitragvon Huepfer0205 » Fr 27. Jul 2007, 19:31

also mit der stehhöhe von 1,70m steht im gesetz fest geschrieben und die wie gesagten 50cm hat das finanzamt einfach mal erfunden um sich die arbeit leichter zu machen.
da ich die gesamthöhe von 2,20m nicht erreicht habe, wurde ich automatisch als pkw eingestuft. hätte ich jetzte eine gesamthöhe von 2,21m würde ich die wohnmobilbesteuerung bekommen.
hab mich ewig mit dem finanzamt umhergeärgert.
ich hab nachgemessen, wenn ich eine gesamthöhe von 2,21m hab dann würde ich die stehhöhe von 1,70m nicht erreichen aber das ist dem finanzamt egal.
die brauchen ja irgendweine regelung wie sie die fahrzeuge einstufen, sonnst müssten sie ja jedes wohnmobil vorfahren lassen um die stehhöhe an der kochstelle zu messen!!!
hab zu dem thema einige telefonate mit dem finanzamt geführt! :oops:
Huepfer0205
 

Beitragvon x-man75 » Do 27. Sep 2007, 19:10

hallo an alle,
jetzt hänge ich mich auch noch mal ran. Muss die Kochstelle unbedingt im Van sein wenn diese genutzt wird? Vielmehr sollte das ganze im Fahrzeug montiert sein oder?? Was haltet Ihr von einer Klappküche eingebaut in der hinteren der seitlichen Türen?? Damit meine Ich ist die Geschichte mit der Stehhöhe doch erledigt wenn dann noch ein Vorzelt da ist ist doch alles Perfekt oder?? Kein Mensch würde in so einem kleinen Raum wie in einem Van Kochen, da stinkt doch alles nach gekochtem.
Es sollte auch möglich sein im Zwischenraum zwischen dem Sitz an der Seitentüren und dieser auf der Einstiegstufe eine art kleines Waschbäckenschränkchen mit 2 Kanistern (von destiliertem Wasser ca. 2,5L)
übrigens ich habe einfach ne Tupperschüssel genommen und einen Siphon eingeschnitten und dann einen Schlauch in einen der 2 Kanister für das Abwasser geführt den anderen habe ich als Frischwasserkanister beschriftet.

Wenn der Staat so Stur ist muss mann mit Fantasie antworten

Gruß

Igor
x-man75
 

Beitragvon Huepfer0205 » Do 27. Sep 2007, 20:46

hallo igor

die idee hatte ich auch schon und wollte mir eine kleine ausziehbare küche hinten rein machen.
ist halt echt die frage ob der staat das dann anerkennt.
vielleicht erreiche ich so wieder meine wohnmobilbesteuerung.
muss ich mal beim finanzamt nachfragen. oder hat da schon jemand erfahrung?

grüßle martin
Huepfer0205
 

Beitragvon stefan » Do 27. Sep 2007, 21:44

warum macht ihr euch nicht alle mal schlau wegen der Bürofzg einstufung?
Ich glaub das is sehr viel einfacher und ich hab für dieses jahr nur 119€ Kfz Steuer bezahlt!

Wenn ihr wollt such ich nochmal die Liste mit den Vorrausetzungen zusammen.
stefan
 

Sonder KFZ Bürofahrzeug

Beitragvon Ben » Fr 28. Sep 2007, 06:46

Ich dachte, diese Regelung gibt es nicht mehr?

Wenn doch, würde ich gerne wissen was zu tun ist!

Danke

Gruß,
Ben
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Beitragvon Huepfer0205 » Fr 28. Sep 2007, 08:37

wie gesagt die regelung als sonder-kfz büro gibt es nicht mehr.
die bestehenden fzg. werden nach und nach je nach dem wie das finanzamt dazukommt umgeschrieben als pkw. neue gesetzes lage.
Huepfer0205
 

Beitragvon stefan » Fr 28. Sep 2007, 16:19

Das ist nicht ganz richtig.....die Vorraussetzungen wurden geändert...also meine Karre läuft als Büro fzg. Allerdings musste ich mein Auto beim Finanzamt vorführen.

Was das Auto auf jeden Fall erfüllen muss :

Gegenüberliegende Sitzplätze ; Fenster ; Schreibtisch ; Aufbewahrungsmöglichkeit für Ordner und Büromaterial (kleines Schränkchen) ; Alles fest eingebaut.

Es gibt noch ein paar andere Kleinigkeiten...das oben sind aber die Hauptkriterien.

Versicherung läuft ganz normal als PKW.

Als gegenüberliegende Sitzplätze werden sogar drehbare Beifahrersitze akzeptiert, es muss nur möglich sein sich am Tisch gegenüber zu sitzen.

Dann brauchste nur noch einen coolen Sachbearbeiter der dir das ganze als Konferenz Fzg. abnimmt :)
stefan
 

Beitragvon Huepfer0205 » Fr 28. Sep 2007, 20:10

servus

also mir wurde vom finanzamt gesagt das diese fzg alle umgeschrieben werden als pkw.
hmmm dann müsste ich mal schauen was mich meiner dann im unterhalt kosten würde.
bisher zahle ich versicherung als wohnmobil und steuern als pkw.

grüßle
Huepfer0205
 

Beitragvon stefan » So 30. Sep 2007, 11:31

Ja...es werden alle als PKW umgeschrieben...aber wenn du die Eintragung hast kannst du ihn unter den genannten vorrausetzungen wieder als büro mobil einstufen lassen......

Wie gesagt...meiner läuft (seit anfang des Jahres) als Sonder Kfz ( Bürofzg) und wird auch so besteuert. Wenn das bei mir geht...dann sollte das auch für euch kein problem sein

Hätte ich kein Bürozulassung würde meine Karre 711 € Steuer kosten...und dann müsst ich mir das gut überlegen mit der karre :) is ja nich mein einzigstes kfz.
stefan
 

Frage

Beitragvon cossi-freak » So 17. Aug 2008, 16:13

Hey Leute bin neu hier und hole mir nen 95er 5,8 mit high top gibt es etwas neues zum thema WOMO oder Bürofahrzeug ?

Ok bis denne


Fährste Quer siehste mehr :D
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Beitragvon Ben » So 17. Aug 2008, 16:34

Hallo cossi-freak,

mir ist nichts Neues zum Thema WoMo bekannt. Allerdings ist es empfehlenswert die Auflagen beim Tüv kurz abzufragen, besser noch bei einer kleinen Werkstatt. Der Prüfer soll sich das Fahrzeug ansehen und sagen was er "haben" will, damit es für ihn ein WoMo ist.

Für das Finanzamt heisst es dann Daumen drücken, sofern Du die Stehhöhe vom 1,70m nicht erfüllst :roll:

Grüße und viel Erfolg,

Ben
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