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neu Regelung womo beim Finanzamt

BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 12:34
von Bine

Re: neu Regelung womo beim Finanzamt

BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 13:11
von TannenbaumAndy
na das ist doch mal was vernünftiges.
nur bis sich das in allen finanzämtern bei den angestellten rumgesprochen hat. :cry:
aber es ist ein anfang :lol: :lol: :lol:

Re: neu Regelung womo beim Finanzamt

BeitragVerfasst: Do 11. Apr 2013, 17:31
von Alaskan-Malamute
...da könnt ich ja aus dem Expedition ein Wohnmobil machen :lach:

Re: neu Regelung womo beim Finanzamt

BeitragVerfasst: Fr 12. Apr 2013, 13:06
von DerKrieger
Ich habe heute eine Email von der Rechtabteilung vom ADAC BEKOMMEN
Dort steht drin


Zum 12.12.2012 hat es eine Änderung des Kfz-Steuergesetzes gegeben.

Im neuen § 2 Absatz 2 Nr. 2 KraftStG ist geregelt, dass die Feststellungen
der Zulassungsbehörden bzgl. der Fahrzeugklassen und Aufbauarten für das Finanzamt
verbindlich sind.

Der alte § 2 Absatz 2 b KraftStG, der die Regelung zur Mindeststehhöhe enthielt,
ist ersatzlos aufgehoben worden. 

Seit dem 12.12.2012 ist es also für die Kfz-Besteuerung als Wohnmobil nicht mehr
entscheidend, dass das Fahrzeug eine Stehhöhe von 170 cm im Bereich der Kochgelegenheit
und der Spüle aufweist.

Sämtliche Fahrzeuge, die als Wohnmobile in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, sind
seit 12.12.2012 mit der speziellen Wohnmobilbesteuerung zu besteuern.


Diese änderung steht auch schon bei meinem Finanzamt auf der Webdite

Re: neu Regelung womo beim Finanzamt

BeitragVerfasst: Fr 12. Apr 2013, 22:05
von Achim
Hatte nie Probleme mit der Höhe! Ist sogar transportable Kochstelle eingetragen!

Ist aber schön, dass es jetzt endlich amtlich ist!

Re: neu Regelung womo beim Finanzamt

BeitragVerfasst: Mi 17. Apr 2013, 18:17
von Peddix
Wie viele Sitzplätze bekommt man eigentlich bei der Womo-Zulassung eingetragen?

Re: neu Regelung womo beim Finanzamt

BeitragVerfasst: Do 18. Apr 2013, 15:19
von Achim
Bei mir hat sich nichts geändert!
Weiterhin 7 Sitze. Ist ja ne Frage, wohin du die Kochgelegenheit baust. Wenn die Sitze davon unberührt bleiben ist die Welt ja in Ordnung.
Obwohl, ich habe ja den Fensterplatz für den Küchenblock geräumt und der TÜV hat bisher nie was dazu gesagt.

Re: neu Regelung womo beim Finanzamt

BeitragVerfasst: Do 18. Apr 2013, 18:42
von Peddix
Okay, dann ist es bei dir ja eine Glücksache gewesen :D

Re: neu Regelung womo beim Finanzamt

BeitragVerfasst: Do 18. Apr 2013, 19:27
von TannenbaumAndy
Peddix hat geschrieben:Okay, dann ist es bei dir ja eine Glücksache gewesen :D



bei mir sind auch noch 7 sitze eingetragen,als womo

Re: neu Regelung womo beim Finanzamt

BeitragVerfasst: Fr 19. Apr 2013, 00:05
von Achim
Mir ist es eigentlich auch egal! Brauch nur 3, maximal 4 Sitze.
Überlege ob ich die Rückbank rausschmeiße und ne Rundsitzecke einbaue.
Dazu muß ich nur sicher sein, dass ich Ihn behalte. Wenn ich aber sehe wie die Dinger verschleudert werden,
werde ich Ihn wohl erstmal behalten und abschreiben. Ist ja ein Firmenfahrzeug!