Bei Scheinwerfern musst du vorsichtig sein, denn in der EU sind andere Scheinwerfer zugelassen als in den USA, d.h. im schliemmsten Fall gibts kein TUEV.
Man kann natuerlich fuers TUEV machen kurz die alten rein machen... aber an sich faehrt man dann wissentlich ohne fuer die Strasse zugelassenen Fahrzeug... (Das mit dem wo kein Klaeger da kein Richter usw ist dann halt n anderes Thema...)
Hier habe ich was zu dem Thema gefunden:
http://www.f-ms.de/ta/beam.html
"...
USA (D.O.T.) - Maximale Helligkeit 28000 Lumen, stärkere Lichtstreuung nach oben. Dadurch sind (in Europa reflektierende) Schilder über der Strasse besser lesbar, aber die Blendung wird stärker.
Europa (E#, # ist die Landeskennzahl) - Maximale Helligkeit 38000 Lumen, nach oben beschnittenes Strahlenbüschel. Dadurch mehr Licht auf der Strasse und weniger Blendung. Es gibt eine R/D-Version für Rechtsverkehr und eine L/G-Version für Linksverkehr.
Japan (JDM) - wie ECE L/G, da man in Japan auf der linken Seite fährt.
..."