Frage zu zulässigem Gesammtgewicht und Anhängelast

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Frage zu zulässigem Gesammtgewicht und Anhängelast

Beitragvon Anfänger » So 14. Mär 2010, 16:14

Ich komme mit den Angaben von meinem Typenschild nicht klar.

Da steht GVWR = 3175kg ist das nun das zulässige Gesammtgewicht des Gespanns, oder nur des Fahrzeugs?
Wieviel Anhängelast kann ich dann noch drannhängen? Steht leider nicht auf dem Typenschild, weil ich keine originale AHK habe, will jetzt aber eine nachrüsten. Die die ich gefunden habe, kann mit meinem Gewicht und dem D-Wert 3,3t. Aber kann mein Auto das, wegen dem Zulässigen Gesammtgewicht des Gespanns, oder wie das heist!?? Ich habe 2,8t Leergewicht eingetragen und eben zulässiges Gesammtgewicht 3175kg. Was kann die Kiste da als Gespanngewicht? Bzw. wo finde ich das raus? Ist das GVWR nicht eigentlich mit Hänger? Aber dann dürfte ja kaum ein E-150 überhaupt einen Anhänger ziehen? Wichtig währe auch, was technisch noch geändert werden müsste (Bremsen, Getriebeölkühler oder so!?) Danke schonmal

MFG
Jan
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Re: Frage zu zulässigem Gesammtgewicht und Anhängelast

Beitragvon SirsAm » Mo 15. Mär 2010, 16:35

Äh was!?
ZGM ist im Fahrzeugschein unter F.2 zu sehen; dass gilt nur für das Fahrzeug.
Wenn du nen Hänger hinterhängen willst, hängt das davon ab, was die Kupplung kann/darf/was der TÜV dir einträgt.
Hängt aber auch an deinem Führerschein. mit B darfst du sowieso nur noch 325kg anhängen.
Wenn du 3 oder BE hast, bremmst dich §42 StVZO (bei dir max. 3175kg, oder 4762,5kg als Geländefahrzeug)

Bremsen reichen! Über 750kg ist der Hänger mit einer eigenen Bremse versehen. Größerer Getriebeölkühler soll sich wohl anbieten, wenn du schaltintensive Strecken fährst.

Gruß Sam
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Re: Frage zu zulässigem Gesammtgewicht und Anhängelast

Beitragvon Anfänger » Mo 15. Mär 2010, 19:29

Also Ich habe BE Führerschein. Meine Frage richtete sich eigentlich an die Technik. Bei Eb.. gibt es eine AHK, mit der der ECO angeblich 3,3t ziehen darf. Mit dem BE darf man doch Gespanne bis 7,49t fahren. Insofern die Gesammtmasse des Hängers nicht größer, als die Gesammtmasse des Zugfahrzeugs. Dachte ich. Es sei denn, der Hänger hat Elektrische, oder Druckluftbremse (aktive Bremse). Also darf der Eco rechtlich gesehen 3,3t ziehen, sehe ich das richtig? Technisch geht das auch klar?

MFG
Jan
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Re: Frage zu zulässigem Gesammtgewicht und Anhängelast

Beitragvon SirsAm » Mo 15. Mär 2010, 21:27

Naja, wären bei dir ja "nur" 3175kg, würde wohl "abgelastet" werden.
Keine Ahnung warum ein Geländefahrzeug das 1,5-Fache ziehen darf....
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Re: Frage zu zulässigem Gesammtgewicht und Anhängelast

Beitragvon Anfänger » Di 16. Mär 2010, 09:45

Hmm, evtl. wegen der Achslastverteilung, oder so!?
Deswegen darf der Defender auch 3,5t ziehen. Ok. Na dann könnt ich doch meinen Eco auf 3,3t auflasten, oder? Geht das technisch?
Wie stecken die Ecos 3t Anhängelast weg?
Anfänger
 

Re: Frage zu zulässigem Gesammtgewicht und Anhängelast

Beitragvon carhop » Di 21. Sep 2010, 18:27

Anfänger hat geschrieben:...Wie stecken die Ecos 3t Anhängelast weg?


Ich habe ein Wohnmobil auf E350 Basis, welches 5,8to wiegt und es gehen noch 2,5to an die AHK

Zugegeben, "Prügeln" macht dann keinen Sinn.
Am Berg wird´s auch mal nur 30Km/h schnell.
Auf der Graden läuft das Gespann aber Super.
Gruß Michael
carhop
 


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