Ich komme mit den Angaben von meinem Typenschild nicht klar.
Da steht GVWR = 3175kg ist das nun das zulässige Gesammtgewicht des Gespanns, oder nur des Fahrzeugs?
Wieviel Anhängelast kann ich dann noch drannhängen? Steht leider nicht auf dem Typenschild, weil ich keine originale AHK habe, will jetzt aber eine nachrüsten. Die die ich gefunden habe, kann mit meinem Gewicht und dem D-Wert 3,3t. Aber kann mein Auto das, wegen dem Zulässigen Gesammtgewicht des Gespanns, oder wie das heist!?? Ich habe 2,8t Leergewicht eingetragen und eben zulässiges Gesammtgewicht 3175kg. Was kann die Kiste da als Gespanngewicht? Bzw. wo finde ich das raus? Ist das GVWR nicht eigentlich mit Hänger? Aber dann dürfte ja kaum ein E-150 überhaupt einen Anhänger ziehen? Wichtig währe auch, was technisch noch geändert werden müsste (Bremsen, Getriebeölkühler oder so!?) Danke schonmal
MFG
Jan